Gesetz des gemeinsamen Schicksals
Das Gesetz des gemeinsamen Schicksals ist ein weiteres Gestaltgesetz. Es besagt, dass Objekte und Elemente als zusammengehörig wahrgenommen werden, die sich gleichmäßig verändern oder bewegen.
Tänzer werden beispielsweise als eine Einheit wahrgenommen, wenn sie sich gleichzeitig und/oder in eine Richtung bewegen, also ein gemeinsames Schicksal teilen. Dies gilt auch dann, wenn sie völlig unterschiedliche Bewegungen ausführen, jedoch zu einem gemeinsamen Zeitpunkt beginnen und enden oder sich um einen gemeinsamen Schwerpunkt bewegen.
Auch in statischen Systemen kann eine Bewegungsrichtung ausgemacht werden. Sie wird in der Regel über die Position der Objekte zu ihren Nachbarobjekten definiert. Objekte von unterschiedlicher Form, die gemeinsam gruppiert sind, werden nach dem Gesetz der Ähnlichkeit als eine Einheit wahrgenommen. Verändern einige Objekte trotz unterschiedlicher Form ihre Position gemeinsam in eine Richtung, werden sie nach dem Gesetz des gemeinsamen Schicksals wahrgenommen.

Unbewegte unterschiedliche Elemente werden von der Wahrnehmung nach Ähnlichkeit gruppiert. Bewegen sich einzelne Elemente in verschiedene Richtungen, bestimmt das Gesetz des gemeinsamen Schicksals ihre Zusammengehörigkeit.
Bewegte Elemente werden überdies als Figur wahrgenommen, die stillstehenden als Hintergrund, auf dem die Bewegung stattfindet (siehe auch: Figur-Grund-Beziehung).
Designer berücksichtigen das Gesetz des gemeinsamen Schicksals als Gruppierungsstrategie, um Informationen mit bewegten Elementen als gleichwertig und zusammenhängend hervorzuheben.
Herzliche Grüße aus Berlin,
Klaus-Dieter Knoll
Grafikdesign, Webdesign, Mediengestaltung
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das gesetz des gemeinsamen schicksals als gruppierungsstrategie, gefällt mir, klingt nach web 3.0 ..