Creative Commons für den Kreativschub

Kürzlich habe ich an dieser Stelle über das Einräumen von Nutzungsrechten geschrieben, basierend auf dem in Deutschland geltenden Urheberrecht. Im Internetzeitalter erweisen sich nationale Regelungen jedoch oftmals als Kreativitätsbremse und im Hinblick auf die weltweite Verfügbarkeit von Informationen auch als unpraktikabel. Seit einigen Jahren steht mit den Creative Commons-Lizenzen eine moderne Alternative zu Verfügung.

Creative Commons – auf Deutsch: kreatives Gemeingut – ist eine gemeinnützige, so genannte Non-Profit-Organisation, die für den raschen und unkomplizierten Austausch digitaler Inhalte öffentliche Standard-Lizenzen bereitstellt. Eine Creative Commons Public Licence – kurz: CCPL – ermöglicht es Urhebern, der Öffentlichkeit die Nutzung ihrer Werke auf eine vorher festgelegte Weise einzuräumen, ohne dass mit jedem Nutzer separat und meist mit juristischer Hilfe ein Nutzungsvertrag ausgehandelt werden muss. CC-Lizenzen sind also das Rechteverwertungsmodell der Remix-Kultur. Sie bieten Rechtssicherheit für beide Seiten – den Lizenzgeber und den Lizenznehmer – und ermöglichen somit eine schnellere Verbreitung kreativer Inhalte.

Die CC-Lizenzen setzen sich aus vier Modulen zusammen:

  • by – attribution / Namensnennung – der Name des Autors muss genannt werden
  • nd – no derivate works / keine Bearbeitung – das Werk darf nicht verändert werden
  • nc – non commercial / nichtkommerziell – das Werk darf nicht kommerziell genutzt werden (nach EU-Recht ist somit auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis untersagt)
  • sa – share alike / Weitergabe unter gleichen Bedingungen – das Werk muss auch nach erfolgten Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden

Diese vier Module ergeben wiederum sechs verschiedene Lizenzmodelle. Aktuell stehen diese standardisierten „Jedermannlizenzen“ in Deutschland in der Version 3.0 zur Verfügung.

Die sechs Creative Commons-Lizenzen

Die sechs Creative Commons-Lizenzen

Den meisten Internetnutzern sind diese kleinen Icons schon häufig aufgefallen. Der Urheber erstellt sie auf der Creative Commons Website, wo er in einem Formular die Metadaten für das von ihm gewünschte Lizenzmodell generiert und hinterlegt. So ist auch sichergestellt, dass Suchmaschinen erkennen, welche Inhalte auf welche Weise zur öffentlichen Verwertung freigegeben sind.

Klickt man so ein Icon an, bekommt man eine Kurzform der Lizenzurkunde in allgemein verständlicher Sprache angezeigt. So erhält der Nutzer rasch einen Überblick, was er darf und was nicht. Hinter einer solchen „Deed“ genannten Kurzform befindet sich ein Link zur eigentlichen – in juristischer Sprache verfassten – Lizenzurkunde. Diese allein ist rechtlich bindend, das Deed dient dem Nutzer nur zur Übersicht.

Prinzipiell gelten die CC-Lizenzen für alle kreativen Arbeiten wie Fotos, Grafiken, Texte, Videos und ganz allgemein für Online- wie Offline-Inhalte. Einzige Ausnahme bildet Software, für die es speziellere Lizenzen gibt. Außerdem ist die Nutzung von Inhalten, die unter einer CC-Lizenz angeboten werden, zu Werbezwecken generell untersagt.

Eine CC-Lizenz bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Beschränkung auf ausschließlich die genannten Bedingungen. Wenn beispielsweise ein Fotograf seine Fotos auf Flickr unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, und ein Grafikdesigner interessiert ist, eines dieser Fotos in einer kommerziellen Arbeit zu verwenden, kann er mit dem Fotografen einen separaten Vertrag speziell für diese Nutzung aushandeln – wie bisher auch.

CC-Lizenzen sind somit flexibler als Nutzungsverträge, die für jeden kreativen Inhalt erneut auf Grundlage des jeweiligen nationalen Urheberrechts juristisch ausgehandelt werden müssen. Sie ermöglichen eine rasche und unkomplizierte Verbreitung kreativer Inhalte und bieten dennoch ausreichend Rechtssicherheit für Urheber wie Verwerter.

Herzliche Grüße aus Berlin,
Klaus-Dieter Knoll
Grafikdesign, Webdesign, Mediengestaltung

 

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2 Antworten zu “Creative Commons für den Kreativschub”

  1. Danke das war sehr hilfreich.
    Johanna

Trackbacks/Pingbacks

  1. t3n-Linktipps: iPhone OS 4.0, Linkverbot, Zwangsabgabe, Creative Commons, Webdesigner-Checklisten und die Duke-Nukem-Krankheit » t3n Magazin - 3. Juli 2009

    [...] Über den Begriff „Creative Commons“ ist wohl schon jeder einmal gestolpert, der sich regelmäßig im Internet bewegt. Was genau Creative Commons aber bedeutet und welche Unterschiede die verschiedenen CC-Lizenzen haben, erklärt dieser Artikel. [...]

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